Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.1999 - 16 Wx 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8474
OLG Köln, 03.11.1999 - 16 Wx 144/99 (https://dejure.org/1999,8474)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1999 - 16 Wx 144/99 (https://dejure.org/1999,8474)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1999 - 16 Wx 144/99 (https://dejure.org/1999,8474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 07.05.1999 - 16 Wx 131/98
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 16 Wx 144/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat in Wohnungseigentumssachen nicht in jedem Falle derjenige, der sein Rechtsmittel zurücknimmt, die außergerichtlichen Kosten eines anderen Beteiligten zu erstatten, sondern nur immer dann, wenn eine solche Anordnung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls billigem Ermessen entspricht (zuletzt Senatsbeschluss vom 7.5.1999 - 16 Wx 131/98 = NZM 99, 855 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 9/99

    Ermessensfehler bei der Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 16 Wx 144/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dann eine solche Kostenentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten hat, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte ausser acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. etwa BayObLG NZM 99, 852).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 16 Wx 13/05

    WEG -Verfahren: Überprüfung der Entscheidung über die Erstattung

    Auch bei einer Rücknahme eines Rechtsmittel ist nach st. Rspr. des Senats eine Erstattungsanordnung gem. § 47 S. 2 WEG nicht die Regel, sondern nur ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles möglich (z. B. Senat OLGReport Köln 2004, 163; ZMR 2000, 485; ZMR 1999, 788 = NZM 1999, 855).
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 16 Wx 153/00

    Eingeschränkte Überprüfung von Kostenentscheidungen im WEG -Verfahren

    Ferner nimmt es mit Recht an, dass nach § 47 S. 2 WEG die Erstattung außergerichtlicher Kosten nur ausnahmsweise erfolgen kann und hierfür eine Antragsrücknahme noch nicht ausreicht (Senat in st. Rspr. z. B. ZMR 2000, 485; ZMR 1999, 786 = NZM 1999, 855).
  • OLG Köln, 13.04.2005 - 16 Wx 64/05

    Anordnung der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren nach dem WEG

    Bei seiner Ermessensentscheidung ist das Landgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass allein eine Beschwerderücknahme die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht rechtfertigt, sondern dass hierfür besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen müssen (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1999 - 16 Wx 131/98 - NZM 1999, 855; vom 03.11.1999 - 16 Wx 144/99 - ZMR 2000, 485, ständige Senatsrechtsprechung; KG FGPrax 2003, 206; OLG Hamm NZM 2000, 715).
  • OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 234/04

    Kostenpflicht bei Rücknahme eines Zahlungsantrages im Wohnungseigentumsverfahren

    Denn nach der ständigen Rechtssprechung des Senats rechtfertigt die Rücknahme eines Antrags im WEG-Verfahren es nicht automatisch, dem Zurücknehmenden die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen (Senatsbeschluss vom 03.11.1999 - 16 Wx 144/99 - ZMR 2000, 485; KG NJW-RR 1999, 1318).
  • KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anordnung der Kostenerstattung nach Rücknahme der

    Sie kann die Kostenentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob die Vorinstanz wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen hat, sich mit den Denkgesetzen im Widerspruch gesetzt oder sonst von ihrem Ermessen einen dem Sinn und Zweck widersprechenden Gebrauch gemacht hat (OLG Köln, ZMR 2000, 485, 486).
  • KG, 29.01.2003 - 24 W 314/02

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenerstattungsanordnung nach

    In dem Sinne dieser vom Kammergericht vertretenen Rechtsprechung haben sich auch mehrere Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums geäußert (OLG Köln NZM 1999, 855 = ZMR 1999, 788 = WuM 2000, 327; OLG Köln ZMR 2000, 485; OLG Hamm NZM 2000, 715 = ZMR 2000, 555; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 47 Rn. 44; Weitnauer/Hauger, WEG 8. Aufl., § 47 Rn. 7).
  • OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 236/04

    Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme; Auferlegung von außergerichtlichen

    Denn nach der ständigen Rechtssprechung des Senats rechtfertigt die Rücknahme eines Antrags im WEG-Verfahren es nicht automatisch, dem Zurücknehmenden die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen (Senatsbeschluss vom 03.11.1999 - 16 Wx 144/99 - ZMR 2000, 485; KG NJW-RR 1999, 1318).
  • OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 235/04

    Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme; Auferlegung von außergerichtlichen

    Denn nach der ständigen Rechtssprechung des Senats rechtfertigt die Rücknahme eines Antrags im WEG-Verfahren es nicht automatisch, dem Zurücknehmenden die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen (Senatsbeschluss vom 03.11.1999 - 16 Wx 144/99 - ZMR 2000, 485; KG NJW-RR 1999, 1318).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht